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Auch mein Antrag hat Stimmen meiner Fraktion und anderer Fraktionen erhalten, jedoch leider nicht die Mehrheit des Hauses. Das ist bedauerlich. Denn wir hätten heute eine Empfehlung der Kommission ‚Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern‘ umsetzen können, wonach die Urne für einen Zeitraum mit nach Hause genommen werden darf. Aus meiner Sicht sollte dies bis zu sechs Monaten erlaubt sein. Das könnte die Trauerarbeit erleichtern, denn es gibt Menschen, denen es hilft, wenn sie noch eine Weile zu Hause Abschied nehmen können. Nun wird es Aufgabe des neuen Landtages sein, über diese Fragen bei Bedarf erneut zu beraten und zu entscheiden. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen.

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Künstlerinnen und Künstler unterstützen - Perspektiven für Vor- und Nachlässe finden

Wenn Künstlerinnen und Künstler versterben, stehen Angehörige oft ratlos vor einem gewaltigen Lebenswerk, das geordnet, archiviert und katalogisiert werden muss, wenn es nicht verloren gehen soll. Eine Aufgabe für Expertinnen und Experten, im Sinne des Kulturgutschutzes eine hoheitliche Aufgabe – also eine Aufgabe des Landes. In M-V gibt es lediglich eine private Initiative der ehemaligen Abgeordneten der Linksfraktion, Heide-Marlies Lautenschläger, die sich für den Erhalt von Vor- und Nachlässen von Künstlerinnen und Künstlern engagiert. SPD und CDU haben dennoch kein Interesse, dass diese enorm wichtige Aufgabe auf sichere Füße gestellt wird. Das ist wenig schlüssig, hat die Große Koalition doch erst im letzten Jahr ihre neuen kulturpolitischen Leitlinien vorgestellt. Darin enthalten ist ein Prüfauftrag, wie es ermöglicht werden kann, Vor- und Nachlässe zu sichern. Da SPD und CDU unseren Antrag heute abgelehnt haben, erweisen sich die Leitlinien als Makulatur. Sie handeln lieber nach dem Motto: Das ist Kunst, kann aber weg. Wir werden auch in der kommenden Legislatur weiter Druck machen, damit das Land endlich Verantwortung übernimmt – für die Werke von Künstlerinnen und Künstlern z.B. unter dem Dach einer Landeskulturstiftung.

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Der Rundfunkrat nimmt auch Einfluss auf das Programm und deshalb muss die Vielfalt des Lebens dort abgebildet sein. Schwule, Lesben, Bisexuelle, Inter- und Transmenschen und alle anderen wollen auch eine hörbare Stimme im Rundfunkrat. Es wird Zeit, dass der NDR sich hier bewegt.“ Hintergrund: Der NDR hat einen Staatsvertrag aus dem Jahr 2005. Zu dieser Zeit war Google sieben Jahre jung, Facebook sogar erst ein Jahr alt und Youtube wurde gegründet. Es gab weder Twitter, noch Instagram, Snapchat oder Tiktok. Es wurde also Zeit diesen anzupassen. Grundsätzlich begrüßt die Linksfraktion die Schritte Richtung Gendergerechtigkeit und geschlechterparitätische Besetzung der Gremien, auch die Verbesserung in Bezug auf Transparenz. Die Einbeziehung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Regelungen des Personalvertretungsrechtes sind gute Schritte, aber die Zusammensetzung der Gremien sind noch nicht in der heutigen Zeit angekommen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenräte, des Kinderschutzes und von Menschen mit Beeinträchtigungen fehlt die gesamte queere Comunity. Die Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben mit Blick auf den MDR-Staatsvertrag eine entsprechende LSBTIQ-Vertretung auf dem Zettel, Deutschlandradio, das ZDF und der Saarländische Rundfunk haben Vertreter*innen der queeren Gemeinschaft berufen, doch im Entwurf des NDR Staatsvertrages heißt es bisher lediglich am Rande: „Die Entsendung eines diversen Mitglieds ist jederzeit möglich.“

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SPD und CDU haben gebummelt und deshalb sind heute Denkmale bedroht. Sie reden sich mit der Pandemie heraus, obwohl zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2020 ausreichend Zeit gewesen wäre. Das ist ein Armutszeugnis. Das Gesetz ist zu schwammig – was beispielsweise zur Folge hat, dass die Hausspitze des zuständigen Landesamtes einfach entscheidet, den wissenschaftlichen Unterbau unserer Landesarchäologie zu schwächen und somit Bodendenkmale gefährdet. Außerdem wird nach wie vor Kulturgut bei Bauarbeiten vernichtet – auch weil die Landesarchäologie und die kommunalen Denkmalschutzbehörden ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen können, weil sie personell schlecht aufgestellt sind. Die Landesregierung hofft auf den engagierten Ehrenamtlichen, der zur richtigen Zeit zufällig über den Bauzaun luschert. Hier muss endlich eine Änderung der Gesetzeslage her. Es spricht Bände, dass sich die Fraktionen von SPD und CDU nicht dazu entschließen konnten, unserem Antrag zuzustimmen, der lediglich den Arbeitsstand bei der Erarbeitung des Gesetzes abfragt. Das Parlament erfüllt damit seine Kontrollfunktion nicht. Die Folge sind weiterhin verfallende Denkmale, wegbrechende funktionierende Strukturen und immense finanzielle Belastungen für Kommunen und Landkreise, die Bergungskosten schultern müssen.

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Es ist gut, dass die Novelle des Bestattungsgesetzes, die die Empfehlungen der Expertenkommission zum Bestattungsrecht aufgreift, heute die erste Hürde genommen hat. Wir werden jetzt in den Ausschüssen mit den Sachverständigen intensiv und ergebnisoffen diskutieren, ob wir noch weitere Änderungen am Gesetz vornehmen wollen. Meine Fraktion denkt dabei etwa an die Lockerung der Friedhofspflicht oder auch an die Zulassung der Asche-Teilung, damit kleine Erinnerungsstücke entstehen können. Außerdem wünschen wir uns die Möglichkeit, dass die Urne wenigstens für eine Weile mit nach Hause genommen werden kann. Am Ende der Beratungen sollten alle Abgeordneten frei von Koalitions- und Fraktionszwang ihre Entscheidungen treffen. Denn bei diesem Thema geht es um den Menschen und nicht darum, wer zur Regierung gehört oder zur Opposition.

 

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