Viele Bedarfsgemeinschaften in Hartz IV zahlen bei den Wohnkosten drauf

Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag zur Wohnkostenlücke 2020 (Drs. 19/31600, Anlage) erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Eva-Maria Kröger:

 

„Es läuft etwas gewaltig schief, wenn fast jede 11. Bedarfsgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern mehr für Wohnkosten ausgibt als vom Jobcenter anerkannt werden. Fast 6,26 Mio. Euro Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung in M-V sind eine erschreckende Größenordnung. Damit wird die ohnehin nicht ausreichende Grundsicherung noch einmal drastisch gekürzt, und das Existenzminimum deutlich unterschritten.

Hinzu kommen explodierende Kosten für Strom, Heizung und auch Kraftstoff, die der Regelsatz ohnehin nicht ausreichend berücksichtigt. Bis zur Abschaffung von Hartz IV müssen wenigstens die tatsächlichen Wohnkosten vom Jobcenter vollständig übernommen werden. Die Wohnkosten steigen und steigen. Die Anpassung der KdU-Richtlinien kommt nicht hinterher und preiswerter Wohnraum wird immer knapper. Umziehen und Verdrängen aus dem Wohnviertel oder der Stadt ist keine Alternative und verschärft soziale Probleme weiter.

Die Kommunen werden zwar entlastet, weil der Bund seit Mitte 2020 drei Viertel der Kosten übernimmt. Aber das hilft Alleinerziehenden herzlich wenig, wenn sie etwa in Rostock über 100 Euro mehr Wohnkosten schultern müssen als anerkannt werden. Das Geld fehlt zum Leben.“

Hintergrund. Von insgesamt 65 382 Bedarfsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern, die zur Miete wohnen, mussten 7065, das sind 10,8 Prozent, mehr für Wohnkosten ausgeben als Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt wurden. Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Wohnkosten betrug 2020 rund 6,26 Millionen Euro. Die Betroffenen zahlten im Durchschnitt knapp 74 Euro drauf. Von 11 808 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften haben 1390 eine Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Wohnkosten. Dieser liegt im Durchschnitt bei 80,25 Euro, in Rostock jedoch bei 100,16 Euro.