Verfassungsgericht schränkt Streikrecht kleiner Gewerkschaften ein

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Streikrecht kleiner Gewerkschaften eingeschränkt werden kann, erklärt die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion Eva-Maria Kröger: 

„Das ist kein guter Tag für kleine Gewerkschaften und die Rechte der Beschäftigten.

Gerade in Ostdeutschland sind wir seit Jahren mit Niedriglöhnen und prekärer Beschäftigung wie unbezahlte Praktika, sachgrundlose Befristung, Leiharbeit oder Teilzeitarbeit konfrontiert. Die Landesregierung von SPD und CDU hat bei dem erklärten Ziel, die Tarifbindung in M-V zu stärken, bis heute versagt. Die geringe und abnehmende Tarifbindung schwächt die Position der Gewerkschaften – das heutige Urteil tut ein Übriges. Dass die Bundesregierung das Gesetz nachbessern muss, tröstet nicht. Eine Nachbesserung böte aber die Chance, das Tarifrecht und die Mitbestimmung zu stärken. Aus unserer Sicht müssten beispielsweise Solidaritätsstreiks mit den Beschäftigten anderer Betriebe und Branchen möglich sein.

Statt das Streikrecht einzudämmen und die Position der Beschäftigten zu schwächen, brauchen wir mehr betriebliche Mitbestimmung, eine Stärkung der Betriebsräte und eine Stärkung des Tarifrechts.“