Soziale Wohnraumförderung – kein Schwerpunkt für SPD und CDU

Zum Entwurf der Koalitionsvereinbarung im Bereich Wohnen erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Menschen, die dringend eine bezahlbare Wohnung in Rostock, Greifswald und den Urlaubshochburgen suchen, werden enttäuscht. Die soziale Wohnraumförderung ist für SPD und CDU kein Schwerpunkt. Sie wollen lediglich den begonnenen Bau von Sozialwohnungen fortsetzen. Was für ein Hohn! Bislang gibt es lediglich einen Richtlinienentwurf und niemand stellt einen Förderantrag. Entweder passen den potenziellen Investoren die Förderbedingungen nicht, oder die Voraussetzungen liegen nicht vor, so dass keine Anträge gestellt werden können. Das Land tritt auf der Stelle. Selbst wenn sich noch ein Investor finden sollte, wird vor 2018 keine neue Wohnung bezugsfertig sein. Damit sind für 2016 und 2017 viele Millionen Euro geparkt und werden nicht ausgegeben. Statt weiter Schulter zuckend zuzusehen, muss schleunigst die Förderrichtlinie geändert und für Antragsteller attraktiver gemacht werden. Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung und einen Schub im bezahlbaren Mietwohnungsbau. 

Ein neues 20-Millionen-Euro-Programm soll dafür sorgen, dass mehr Wohnungen barrierefrei oder weitgehend barrierefrei umgebaut werden können. Das Programm gibt es nur, wenn die Haushaltsmittel dafür da sind, heißt es in der Koalitionsvereinbarung. Das ist zynisch, weil seit dem Sommer feststeht, dass der Bund noch einmal 500 Milliarden Euro zubuttern will für die soziale Wohnraumförderung. Es ist also schon gesetzt, dass M-V davon etwa 20 Millionen Euro erhält. Das Land gibt damit weiterhin keinen einzigen Euro Landesgeld für Wohnraumförderung aus.

In den Jahren 2007 bis 2013 wurde nur ein Teil des Bundesgeldes ausgegeben. Der Rest wanderte in den Sparstrumpf für Zeiten ohne Bundesförderung. Nun werden die Bundesmittel sogar aufgestockt, offenbar bestehende Begehrlichkeiten, den Sparstrumpf für andere Dinge zu plündern, wurden abgewehrt. In die Koalitionsvereinbarung wurde aufgenommen, das Sondervermögen Wohnraumförderung zu erhalten und nicht im allgemeinen Landeshaushalt zu versenken.“