Schwarzen Schafen bei Mietwucher das Handwerk legen

Zu dem Plädoyer des Deutschen Mieterbundes für die europäische Bürgerinitiative „Housing for all“ sowie dem Appell an die Bundestagsabgeordneten aus M-V, die Reform des Wirtschaftsstrafrechts zu Mietwucher zu unterstützen, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Auch in M-V nutzen einzelne Schwarze Schafe die Not von Wohnungssuchenden schamlos aus und kassieren meistbietend ab. Solchen Vermieterinnen und Vermietern ist das Handwerk zu legen. Bislang ist es für Betroffene kaum möglich, Mietwucher nachzuweisen. Deshalb ist die Initiative des Bundesrates, diese Hürden deutlich abzusenken, sehr zu unterstützen.

In M-V nimmt die Wohnungswirtschaft ihre soziale Verantwortung wahr. Mehr als die Hälfte aller Mietwohnungen im Land sind kommunal oder genossenschaftlich. Dort, wo das Angebot unzureichend ist, steigen allerdings auch hierzulande die Mieten überdurchschnittlich an. Da ausreichend bezahlbarer Wohnraum nicht von heute auf morgen zu schaffen ist, sollte bei kommunalen Unternehmen im Einzelfall für eine begrenzte Zeit das Einfrieren von Mieten durchaus genutzt werden.

Wohnen ist ein elementares Recht und ist mit sozialen Mieten sowie bedarfs- und auch klimagerecht dauerhaft zu sichern. Diese enorme Verantwortung nehmen Bund und Land nur sehr unzureichend wahr. Nur hohe und verlässliche Förderung über Zuschüsse federt Mieterhöhungen bei Modernisierung und Umbau des Wohnungsbestandes ab und ermöglicht soziale Mieten bei Neubau.

Förderung muss in angespannten Wohnungsmärkten und gegen soziale Spaltung unterstützen, aber auch gezielt Erneuerung und Investitionen etwa in Grundzentren ermöglichen. Die Wohnraumförderung in M-V mit einem Volumen von jährlich 30 Mio. Euro ist dabei ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie muss deutlich erhöht werden.“

Hintergrund: Gemäß Bundesratsinitiative soll Mietwucher künftig vorliegen, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Die Verdopplung der Ordnungsstrafe auf 100 000 Euro bei nachgewiesener Mietpreisüberhöhung soll wirkungsvoller abschrecken. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.