Parlamentarische Beratungen zum Bestattungsgesetz können beginnen

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE zur Änderung des Bestattungsgesetzes erklärt die Abgeordnete der Linksfraktion, Eva-Maria Krüger:

„Es ist gut, dass die Novelle des Bestattungsgesetzes, die die Empfehlungen der Expertenkommission zum Bestattungsrecht aufgreift, heute die erste Hürde genommen hat. Wir werden jetzt in den Ausschüssen mit den Sachverständigen intensiv und ergebnisoffen diskutieren, ob wir noch weitere Änderungen am Gesetz vornehmen wollen.

Meine Fraktion denkt dabei etwa an die Lockerung der Friedhofspflicht oder auch an die Zulassung der Asche-Teilung, damit kleine Erinnerungsstücke entstehen können. Außerdem wünschen wir uns die Möglichkeit, dass die Urne wenigstens für eine Weile mit nach Hause genommen werden kann.

Am Ende der Beratungen sollten alle Abgeordneten frei von Koalitions- und Fraktionszwang ihre Entscheidungen treffen. Denn bei diesem Thema geht es um den Menschen und nicht darum, wer zur Regierung gehört oder zur Opposition.“