Neues Bestattungsgesetz ist gut – ein besseres wäre möglich gewesen

Zur heutigen abschließenden Beratung des neuen Bestattungsgesetzes erklären die Abgeordneten der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger und Peter Ritter:

Ritter: „Die langjährige Beratung über ein neues Bestattungsgesetz ist heute erfolgreich beendet worden. Leider hat mein Antrag zur weiteren Liberalisierung des Bestattungsgesetzes keine Mehrheit gefunden. Ziel war es, den Friedhofszwang zu öffnen und künftig die Ausbringung der Asche auf dem Privatgrundstück zu ermöglichen, sofern der Verstorbene das zu Lebzeiten so verfügt hat, benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden und die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Damit würden wir einerseits der letzte Wille des Verstorbenen achten und andererseits Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie von Nachbarn angemessen berücksichtigen. Verschiedene Umfragen belegen, dass sich eine große Mehrheit eine Öffnung des Friedhofzwangs wünscht. Deshalb bleibe ich zuversichtlich, dass diese Regelungen irgendwann kommen werden.“

Kröger: „Auch mein Antrag hat Stimmen meiner Fraktion und anderer Fraktionen erhalten, jedoch leider nicht die Mehrheit des Hauses. Das ist bedauerlich. Denn wir hätten heute eine Empfehlung der Kommission ‚Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern‘ umsetzen können, wonach die Urne für einen Zeitraum mit nach Hause genommen werden darf. Aus meiner Sicht sollte dies bis zu sechs Monaten erlaubt sein. Das könnte die Trauerarbeit erleichtern, denn es gibt Menschen, denen es hilft, wenn sie noch eine Weile zu Hause Abschied nehmen können. Nun wird es Aufgabe des neuen Landtages sein, über diese Fragen bei Bedarf erneut zu beraten und zu entscheiden. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen.“