Land muss verlässliche Soziale Wohnraumförderung sichern

Zur Einigung der Länder auf die Höhe der Wohnraum- und Städtebauförderung erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Meine Fraktion verurteilt die Kürzung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung und die veränderte Verteilung an die Länder, die für M-V eine massive Kürzung bedeutet. Die Lücke muss jetzt umgehend vom Land geschlossen werden!

Es war zu erwarten, dass die alten Bundesländer nicht auf Dauer zulassen, dass der Osten einen höheren Anteil vom Kuchen abbekommt. Die Landesregierung hat sich mit ihrer Förderpolitik allerdings selbst geschadet. Wer jedes Jahr das Geld weder vollständig einplant noch die eingeplanten Mittel restlos ausgibt, der kann schlecht mehr Geld fordern.

In M-V wird seit Jahren die Chance vertan, das Wohnraumangebot mit sozialen Mieten auszuweiten und mehr für  Barrierefreiheit und Klimaschutz zu tun. Seit 2007 wurden für die soziale Wohnraumförderung vorgesehene Bundesmittel nur zum Teil eingesetzt. Der andere Teil wurde entweder im Sondervermögen gebunkert oder anderweitig investiert. Das fällt uns jetzt massiv auf die Füße.“

Hintergrund: Bei der sozialen Wohnraumförderung erfolgt ab 2020 ein massiver Einbruch in der Förderhöhe seitens des Bundes. Die Bundesmittel werden insgesamt um ein Drittel gekürzt und M-V wird davon einen deutlich geringeren Anteil erhalten. Waren es 2017 bis 2019 für M-V jährlich noch über 52 Mio. Euro Bundesmittel, werden es künftig lediglich 20 Mio. Euro sein. Weil die Höhe der Bundesförderung bislang nicht feststand, blieb auch der Landeshaushalt vage. Nun muss der Landesanteil für die Wohnraumförderung im Haushalt klar benannt werden. Das muss umgehend klargestellt werden, auch um Planungssicherheit herzustellen. Es darf nicht abgewartet werden, bis alle die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, sonst ist das kommende Jahr halb rum und der Wohnungsbau stockt gewaltig.