Frust und Unfrieden bei Ferienwohnungen beenden

Zur gestrigen Bekanntmachung des Einführungserlasses zur Baurechtsnovelle 2017, der auch mehr Klarheit mit dem Umgang bestehender Ferienwohnungen bringen soll, erklärt die wohnungs- und baupolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger: 

„Nach jahrelangem Kampf zeichnet sich nun eine Lösung im anhaltenden Streit um die Gästevermietung ab. Gerade für Kleinstvermieter, die bei Neubau nur einen Kredit bekamen, wenn sie auch vermieten, oder traditionelle Vermietung oft einzige Einnahmequelle ist, muss die Odyssee enden. Denn bei der Frage, ob oder in welchen Fällen die neue Rechtslage für die Tausenden bestehenden Ferienwohnungen anwendbar ist, schieden sich die Geister. Vor allem an der Küste herrschen weiter Frust und Unfrieden – eine unerträgliche Situation für Anwohner, Vermieter und Gäste. Die kann der neue Erlass jetzt beenden.“

Hintergrund: Auf Initiative der Linksfraktion hat sich der Energieausschuss gestern erneut mit dem Thema beschäftigt. Am Abend wurde nun endlich der Landes-Einführungserlass vom für Bau zuständigen Energieministerium bekanntgemacht. Damit haben die Bauaufsichtsbehörden der sechs Landkreise und kreisfreien Städte eine fundierte Handlungsanleitung zur Hand.

Bereits Mitte Mai dieses Jahres erfolgte mit der Änderung der Baunutzungsverordnung die Klarstellung, was eine Ferienwohnung von einer Wohnung unterscheidet und wie die Gemeinden festlegen können, ob und in welchem Umfang Ferienwohnen in Wohngebieten zulässig sein sollen. Für künftige Ferienwohnungen ist alles geregelt, aber zum Umgang mit dem Bestand gibt es unterschiedliche Auffassungen. Deshalb untersagten einige Landkreise die Vermietung, und Anträge zur Umnutzung wurden abgewiesen.

Der Erlass untermauert, dass die im Mai geänderte Rechtslage nicht nur für künftige, sondern auch für bestehende Ferienwohnungen anwendbar ist.

Entscheidend soll sein, ob die Gemeinde bei der Planung der Wohngebiete auch Gästevermietung zulassen wollte oder nicht. Sollte sich dieser Wille geändert haben oder nicht mehr nachweisbar sein, werden Vorschläge gemacht, wie ohne viel Aufwand  Änderungen erfolgen können. Der Erlass ist Arbeitsgrundlage für die Baubehörden, sie müssen jetzt entsprechend handeln.