Entlastung von Gemeinden von Wohnungs-Altschulden nicht in Sicht

Im Ergebnis der heutigen Regierungsbefragung zur geplanten Entlastung von DDR-Wohnungsbau-Altschulden erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Noch ist offen, ob in diesem Jahr mit einer Entlastung der Kommunen von Altschulden über den Entschuldungsfonds des Landes begonnen werden kann. Die anhaltende Verzögerung lähmt die betroffenen Kommunen weiterhin enorm. Sie sind ohnehin wegen wegbrechender Einnahmen und explodierender Kosten längst am Limit.

Seit 2018 verkündet die Landesregierung, Kommunen ab 2020 von Verbindlichkeiten aus dem Altschuldenhilfegesetz entlasten zu wollen. Heute zeigt sich, dass erst Ende Februar dieses Jahres überhaupt begonnen wurde, das Einverständnis der EU-Kommission für diese Hilfe einzuholen. So wie es aussieht, wird die Entlastung deutlich magerer ausfallen und weit höhere Hürden haben als angekündigt. Die Landesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, zu viel versprochen und viel zu spät begonnen zu haben, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu klären.“

Hintergrund: Auch nach 30 Jahren Deutscher Einheit sind kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in M-V mit über 520 Mio. Euro Altschulden belastet. Für kommunale Wohnungen und Wohnungsunternehmen haben vielfach Kommunen entweder anteilig Verbindlichkeiten übernommen, bürgen dafür oder unterstützen kommunale Wohnungsunternehmen aus dem Gemeindehaushalt. Das schränkt deren Handlungsfähigkeit massiv ein. Betroffen sind vor allem Gemeinden und Unternehmen in ländlichen Räumen mit Leerstand und wenig Spielraum für Mieterhöhungen, weil ein Großteil der Mieterschaft auf Unterstützung bei den Wohnkosten angewiesen ist und die Wohnraumnachfrage gering ist.

Beihilferechtlich bestehen offenbar Bedenken, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften von Altschulden zu entlasten. Die Entlastung wird sich auf Kommunen beschränken.