Einäschern von Verstorbenen sollte nicht dem Profitstreben unterliegen

In der heutigen Sitzung der Expertenkommission „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die Mitglieder mehrheitlich auf weitere Empfehlungen an den Landtag verständigt. Dazu erklärt die Vertreterin der Linksfraktion in der Kommission, Eva-Maria Kröger:

Zur Bestattung von Tod- und Fehlgeburten. „Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, den Eltern von Tod- oder Fehlgeburten unter 1000 Gramm die Möglichkeit einzuräumen, ihr Kind zu bestatten. Ich begrüße die Stärkung der Elternrechte auch als einen Beitrag zur Stärkung der Trauerbewältigung.“

 

Zur Änderung behördlicher Bestattungen.  „Behördliche Bestattungen sollen nach dem Willen der Kommission würdevoller werden. Hierzu zählt die namentliche Kennzeichnung des Grabes, es sei denn, der Verstorbene hat eine anonyme Beisetzung gewünscht.“

 

Zur Einführung einer Meisterpflicht für Bestatter. „Aktuell kann jeder Bestatter werden. Doch dieser anspruchsvolle Beruf sollte nicht einfach so ausgeübt werden dürfen. Wichtig sind Qualität und Professionalität, denn Verstorbene und Hinterbliebene haben das Recht, von Fachkräften begleitet zu werden. Bessere Kontrollmöglichkeiten sind ebenso notwendig, hier muss die Landesregierung handeln. Ob eine Meisterpflicht eingeführt werden sollte, müsste auf Bundesebene entschieden werden.“

 

Zur Privatisierung von Krematorien. „Es ist bedauerlich, dass sich die Kommission mehrheitlich für die Privatisierung von Krematorien ausgesprochen hat. Meine Fraktion lehnt dieses Ansinnen klar ab. Krematorien gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Gewinne sollten mit dem Einäschern von Verstorbenen nicht gemacht werden. Am Ende zahlen die Hinterbliebenen steigende Kosten, wenn es nur noch um Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit geht.

 

Diskutiert wurde auch darüber, ob die Asche der Verstorbenen geteilt werden darf, um beispielsweise einen sogenannten Erinnerungsdiamanten herstellen zu lassen. Meine Fraktion unterstützt eine solche Regelung im Landesgesetz.“