Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss öffentlich erfolgen

Die demokratischen Fraktionen des Landtages haben heute ihr Votum für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr abgegeben. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bedarf bei aller berechtigten Kritik eine auskömmliche Finanzierung. Dieser Finanzbedarf wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgestellt. Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„‘Zu groß, zu teuer, zu aufgebläht!‘ Diesen Vorwurf hört man aus der Politik häufig, wenn es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. ‚Wo sind die Reformen?‘, wird dann gefragt. ‚Ihr müsst endlich mal Strukturen modernisieren!‘, ruft nicht nur die CDU in Sachsen-Anhalt.

Diese Debatte ist wichtig und muss geführt werden, aber sie ist fehl am Platze bei der Feststellung des Finanzbedarfes. Dieses Vorgehen würde sogar gegen die Verfassung verstoßen. Ein kritischer und starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie.

Der Rundfunkbeitrag muss für das Programm und die Menschen, die es erstellen, sein und nicht für einen riesigen Verwaltungsapparat und exorbitante Intendantengehälter. Deshalb fordert meine Fraktion eine Gehaltsobergrenze für Intendanten und Direktorenposten.“

Hintergrund: Die Linksfraktion hat in einem Entschließungsantrag (Anlage) gefordert, dass sich die Ländergemeinschaft für eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages einsetzt. Auch die immer wiederkehrende Programmdiskussion sollte endlich ernster genommen werden, indem eine regelmäßige, mindestens alle 5 Jahre erfolgende, qualitative Evaluierung des Programmangebotes erfolgt, die sowohl in den Gremien als auch in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wird.